SCHADENSGUTACHTEN
Im Schadenfall ist es immer ratsam einen Gutachter hinzu zu ziehen. Verdeckte Schäden sind für einen Nichtfachmann oft gar nicht zu erkennen. Sie müssen nicht immer unbedingt in unmittelbarer Nähe zu einer offensichtlichen Schadenstelle liegen, sondern können auch Auswirkungen auf ganz andere Bereiche des Bootes haben.
Auch wenn ein Schaden nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist, machen wir Ihnen gerne einen möglichst kostengünstigen Reparaturplan in Zusammenarbeit mit einer Werft Ihrer Wahl. Die Arbeiten können wir auch gerne für Sie begleiten.
Haftpflichtschaden:
Schalten Sie bei einem Haftpflichtschaden auf jeden Fall einen Yachtgutachter ein. Sie haben das Recht auf einen Gutachter und auch auf eine Reparaturwerft Ihrer Wahl. Die Versicherung muss im Falle eines Haftpflichtschadens sowohl die Kosten für die Reparatur, als auch die für Ihren Sachverständigen zahlen.
In einem Haftpflichtgutachten ermitteln wir nicht nur die Höhe der Reparaturkosten und eines eventuellen Wertverlustes, sondern treffen auch Aussagen darüber, wie der Schaden sachgerecht zu reparieren ist. R reichen das Gutachten bei der Versicherung ein und helfen Ihnen bei der Abwicklung des Schadens.
Kaskoschaden:
In Falle eines durch Sie verursachten Kaskoschadens darf Ihre Versicherung den Sachverständigen auswählen. Wir können uns aber gerne mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, dann eventuell von Ihrer Versicherung beauftragt zu werden.
SCHADENSGUTACHTEN
Im Schadenfall ist es immer ratsam einen Gutachter hinzu zu ziehen. Verdeckte Schäden sind für einen Nichtfachmann oft gar nicht zu erkennen. Sie müssen nicht immer unbedingt in unmittelbarer Nähe zu einer offensichtlichen Schadenstelle liegen, sondern können auch Auswirkungen auf ganz andere Bereiche des Bootes haben.
Auch wenn ein Schaden nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist, machen wir Ihnen gerne einen möglichst kostengünstigen Reparaturplan in Zusammenarbeit mit einer Werft Ihrer Wahl. Die Arbeiten können wir auch gerne für Sie begleiten.
Haftpflichtschaden:
Schalten Sie bei einem Haftpflichtschaden auf jeden Fall einen Yachtgutachter ein. Sie haben das Recht auf einen Gutachter und auch auf eine Reparaturwerft Ihrer Wahl. Die Versicherung muss im Falle eines Haftpflichtschadens sowohl die Kosten für die Reparatur, als auch die für Ihren Sachverständigen zahlen.
In einem Haftpflichtgutachten ermitteln wir nicht nur die Höhe der Reparaturkosten und eines eventuellen Wertverlustes, sondern treffen auch Aussagen darüber, wie der Schaden sachgerecht zu reparieren ist. R reichen das Gutachten bei der Versicherung ein und helfen Ihnen bei der Abwicklung des Schadens.
Kaskoschaden:
In Falle eines durch Sie verursachten Kaskoschadens darf Ihre Versicherung den Sachverständigen auswählen. Wir können uns aber gerne mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, dann eventuell von Ihrer Versicherung beauftragt zu werden.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Thomas Schilling Yachtgutachten
Bonnstr. 409
50354 Hürth bei Köln
Tel.: 0049 172 2060095
Mail: Yachtgutachten-Schilling@t-online.de
USt-ldNr.: DE305746357