SCHADENSGUTACHTEN
Im Schadenfall ist es immer ratsam einen Gutachter hinzu zu ziehen. Verdeckte Schäden sind für einen Nichtfachmann oft gar nicht zu erkennen. Sie müssen nicht immer unbedingt in unmittelbarer Nähe zu einer offensichtlichen Schadenstelle liegen, sondern können auch Auswirkungen auf ganz andere Bereiche des Bootes haben.
Auch wenn ein Schaden nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist, machen wir Ihnen gerne einen möglichst kostengünstigen Reparaturplan in Zusammenarbeit mit einer Werft Ihrer Wahl. Die Arbeiten können wir auch gerne für Sie begleiten.
Haftpflichtschaden:
Schalten Sie bei einem Haftpflichtschaden auf jeden Fall einen Yachtgutachter ein. Sie haben das Recht auf einen Gutachter und auch auf eine Reparaturwerft Ihrer Wahl. Die Versicherung muss im Falle eines Haftpflichtschadens sowohl die Kosten für die Reparatur, als auch die für Ihren Sachverständigen zahlen.
In einem Haftpflichtgutachten ermitteln wir nicht nur die Höhe der Reparaturkosten und eines eventuellen Wertverlustes, sondern treffen auch Aussagen darüber, wie der Schaden sachgerecht zu reparieren ist. R reichen das Gutachten bei der Versicherung ein und helfen Ihnen bei der Abwicklung des Schadens.
Kaskoschaden:
In Falle eines durch Sie verursachten Kaskoschadens darf Ihre Versicherung den Sachverständigen auswählen. Wir können uns aber gerne mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, dann eventuell von Ihrer Versicherung beauftragt zu werden.
SCHADENSGUTACHTEN
Im Schadenfall ist es immer ratsam einen Gutachter hinzu zu ziehen. Verdeckte Schäden sind für einen Nichtfachmann oft gar nicht zu erkennen. Sie müssen nicht immer unbedingt in unmittelbarer Nähe zu einer offensichtlichen Schadenstelle liegen, sondern können auch Auswirkungen auf ganz andere Bereiche des Bootes haben.
Auch wenn ein Schaden nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist, machen wir Ihnen gerne einen möglichst kostengünstigen Reparaturplan in Zusammenarbeit mit einer Werft Ihrer Wahl. Die Arbeiten können wir auch gerne für Sie begleiten.
Haftpflichtschaden:
Schalten Sie bei einem Haftpflichtschaden auf jeden Fall einen Yachtgutachter ein. Sie haben das Recht auf einen Gutachter und auch auf eine Reparaturwerft Ihrer Wahl. Die Versicherung muss im Falle eines Haftpflichtschadens sowohl die Kosten für die Reparatur, als auch die für Ihren Sachverständigen zahlen.
In einem Haftpflichtgutachten ermitteln wir nicht nur die Höhe der Reparaturkosten und eines eventuellen Wertverlustes, sondern treffen auch Aussagen darüber, wie der Schaden sachgerecht zu reparieren ist. R reichen das Gutachten bei der Versicherung ein und helfen Ihnen bei der Abwicklung des Schadens.
Kaskoschaden:
In Falle eines durch Sie verursachten Kaskoschadens darf Ihre Versicherung den Sachverständigen auswählen. Wir können uns aber gerne mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, dann eventuell von Ihrer Versicherung beauftragt zu werden.
Datenschutzerklärung
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO), ist:
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Schilling Yachtgutachten
Bonnstr. 409 / 50354 Hürth/Köln
​Thomas Schilling +49 172 20 600 95
Wolfgang Kiefer +49178 498 57 46
​Email: Yachtgutachten-Schilling(at)t-online.de
​
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
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Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
-
Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
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Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
-
Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
-
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
-
Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich
nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen
Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen
Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
-
Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
-
die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
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die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes
schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
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Löschung bzw. Sperrung der Daten
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange,
wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen
vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
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freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der
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